Gruppenpraxis Visp, Kantonsstrasse 14a, 3930 Visp
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Verkehrsmedizinische Untersuchungen (Fahreignungsabklärungen)

 

Die Fahreignung ist ein zentrales Element der Verkehrssicherheit. Lenkerinnen und Lenker von Fahrzeugen, die am Strassenverkehr privat oder berufsmässig teilnehmen, müssen hierfür gesundheitliche Anforderungen erfüllen, die in einer verkehrsmedizinischen Untersuchung überprüft werden. Je nach Gruppe resp. Führerausweiskategorie sind die medizinischen Mindestanforderungen unterschiedlich streng.

In der Gruppenpraxis Visp bieten wir verkehrsmedizinische Untersuchungen für die Stufen 1,2 und 3 an. Hierzu haben wir entsprechende Qualifikationen in Kursen erworben. Zudem müssen Ärztinnen und Ärzte der Ausbildungsstufen 2 und 3 alle fünf Jahre eine verkehrsmedizinische Fortbildung absolvieren, um ihr Wissen auf dem neusten Stand zu halten.

Es besteht freie Arztwahl, der Arzt ist nicht verpflichtet Ihren Untersuchungsauftrag anzunehmen. Er nimmt die Position eines Gutachters ein und ist zur Auskunft gegenüber der Behörde verpflichtet. Bei unklarem Ergebnis wird üblicherweise eine Untersuchung durch einen Arzt der Stufe 3 oder 4 empfohlen. Diese ist mit weiteren Kosten verbunden.

Weitere Infos auch unter www.medtraffic.ch und www.fuehrerausweise.ch

 

Stufe 1: Seniorinnen und Senioren ab 75 Jahren

Fahrzeugführer der Ausweise (medizinische Gruppe 1) 

A, A1: Motorräder, B, B1: PKW und dreirädrige Motorfahrzeuge bis 3,5t, F, G: Arbeitsmotorfahrzeuge, Traktoren, Land- und forst-wirtschaftliche Motorfahrzeuge, M: Motorfahrräder

Untersuchungen

  • alle 2 Jahre ab dem 75. Lebensjahr

Umfang der Untersuchung

  • Befragung zu Ihrem Gesundheitszustand (Anamnese) mit Schwerpunkt auf verkehrsrelevante Problemkreise
  • Sichtung relevanter Akten
  • Untersuchung mit Prüfung der medizinischen Mindestanforderungen
  • Sehtest
  • ggf. weitere Tests und Untersuchungen

Dauer: ca. 30min

 

Stufe 2: höhere Kategorieren, Berufsmässig, Schiffe

Fahrzeugführer der Ausweise (medizinische Gruppe 2) 

C, C1: Kleinlaster, LKW >3,5t, D, D1: Kleinbusse, Busse >8 Sitze, BPT: Berufsmässiger Personentransport mit Kat. B, B1, C, C1 oder F. In der Kategorie D, D1 ist die Bewilligung enthalten.

Schiffsführer der Ausweise (medizinische Gruppe 1 und 2) 

A: Schiffe mit Maschinenantrieb, D: Segelschiffe, E: Schiffe besonderer Bauart, B: Beförderung von mehr als 12 Personen, C: Güterschiffe mit Maschinenantrieb

Untersuchungen

  • bei Antrag
  • Alle 5 Jahre bis zum 50. Altersjahr
  • Alle 3 Jahre bis zum 75. Altersjahr
  • alle 2 Jahre ab dem 75. Lebensjahr

Umfang der Untersuchung

  • Befragung zu Ihrem Gesundheitszustand (Anamnese) mit Schwerpunkt auf verkehrsrelevante Problemkreise
  • Sichtung relevanter Akten
  • Untersuchung mit Prüfung der medizinischen Mindestanforderungen
  • Sehtest, Hörtest
  • ggf. weitere Tests und Untersuchungen

Dauer: ca. 30min

 

Stufe 3

Untersuchungen

  • bei Erstanträgen von >65-jährigen Bewerbern
  • Bewerber mit Körperbehinderungen
  • Zweituntersuchungen Senioren und Bewerber oder medizinische Gruppe 2
  • Kontrolluntersuchung nach schwerer Krankheit oder Unfall
  • Zweifel an der Fahreignung durch Behörden oder Ärzte

Umfang der Untersuchung

  • Anforderung von Berichten von Ihren behandelnden Ärzten
  • Sichtung relevanter Akten
  • Befragung zu Ihrem Gesundheitszustand (Anamnese) mit Schwerpunkt auf verkehrsrelevante Problemkreise
  • Untersuchung mit Prüfung der medizinischen Mindestanforderungen
  • Sehtest, Hörtest
  • ggf. weitere Tests, Untersuchungen und Labor-/Urinuntersuchungen

Dauer: ca. 60-90min

Das Resultat wird in der Form eines Gutachtens an die Behörde übermittelt.

 

Was Sie zur Untersuchungen mitbringen müssen

 

  • Führerausweis und Identitätskarte
  • Brille (falls Sie diese zum Autofahren benötigen)
  • falls Sie kein Patient in der Praxis sind: relevante ärztliche Berichte und Ihren Medikamentenplan
  • Diabetiker sollten zudem ihr Blutzuckerprotokoll mitbringen
  • Bringen Sie ggf. eine Begleitperson zum Übersetzen mit
  • Angehörige sind während der Untersuchung nicht zugelassen

 

Kosten

Die Kosten werden nicht durch die Krankenkassen übernommen, sie gehen immer zu Ihren Lasten. Die Kosten für die verkehrsmedizinische Untersuchung richtet sich üblicherweise nach dem Aufwand. Es können zusätzliche Kosten, z.B. durch bestimmte Fachärzte (Bsp. Augenarzt) oder Laboruntersuchungen, anfallen.

Stufe 1: ca. 120.00 Franken

Stufe 2: ca. 150.00 Franken

Stufe 3: ca. 500.00 Franken

Wichtig: Für die verkehrsmedizinische Fahreignungsabklärung der Stufe 3 wird ein Kostenvorschuss in Höhe von 500.00 Franken erhoben. Dieser ist vor der Untersuchung zu leisten. Nach Abschluss des Gutachtens erhalten Sie eine detaillierte Rechnung, welche je nach Aufwand höher oder tiefer als der geleistete Kostenvorschuss sein kann. Die Differenz wird Ihnen zurückerstattet resp. in Rechnung gestellt. Bei rechtzeitigem Rückzug des Auftrages nach Terminvergabe fallen keine Kosten an und Sie erhalten den vollen Kostenvorschuss zurück. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen werden Ihnen 100.00 Franken in Rechnung gestellt.

 

Ihre AnsprechpartnerInnen

Dr. med. Constantin J. Ahlbrand

  • Abklärungen der Stufen 1 und 2 (Terminvereinbarung auch online möglich)
  • Abklärungen der Stufe 3 (bitte melden Sie sich telefonisch zur Terminvereinbarung)

 

Dr. med. Isabelle Auer-Bloetzer

  • Abklärungen der Stufe 1

 

 

Thanh Phuong Phan

  • Abklärungen der Stufen 1 und 2 (Terminvereinbarung auch online möglich)

Ewa Gonzalez

  • Abklärungen der Stufe 1  (Terminvereinbarung auch online möglich)