Die Fahreignung ist ein zentrales Element der Verkehrssicherheit. Lenkerinnen und Lenker von Fahrzeugen, die am Strassenverkehr privat oder berufsmässig teilnehmen, müssen hierfür gesundheitliche Anforderungen erfüllen, die in einer verkehrsmedizinischen Untersuchung überprüft werden. Je nach Gruppe resp. Führerausweiskategorie sind die medizinischen Mindestanforderungen unterschiedlich streng.
In der Gruppenpraxis Visp bieten wir verkehrsmedizinische Untersuchungen für die Stufen 1,2 und 3 an. Hierzu haben wir entsprechende Qualifikationen in Kursen erworben. Zudem müssen Ärztinnen und Ärzte der Ausbildungsstufen 2 und 3 alle fünf Jahre eine verkehrsmedizinische Fortbildung absolvieren, um ihr Wissen auf dem neusten Stand zu halten.
Es besteht freie Arztwahl, der Arzt ist nicht verpflichtet Ihren Untersuchungsauftrag anzunehmen. Er nimmt die Position eines Gutachters ein und ist zur Auskunft gegenüber der Behörde verpflichtet. Bei unklarem Ergebnis wird üblicherweise eine Untersuchung durch einen Arzt der Stufe 3 oder 4 empfohlen. Diese ist mit weiteren Kosten verbunden.
Weitere Infos auch unter www.medtraffic.ch und www.fuehrerausweise.ch
Fahrzeugführer der Ausweise (medizinische Gruppe 1)
A, A1: Motorräder, B, B1: PKW und dreirädrige Motorfahrzeuge bis 3,5t, F, G: Arbeitsmotorfahrzeuge, Traktoren, Land- und forst-wirtschaftliche Motorfahrzeuge, M: Motorfahrräder
Untersuchungen
Umfang der Untersuchung
Dauer: ca. 30min
Fahrzeugführer der Ausweise (medizinische Gruppe 2)
C, C1: Kleinlaster, LKW >3,5t, D, D1: Kleinbusse, Busse >8 Sitze, BPT: Berufsmässiger Personentransport mit Kat. B, B1, C, C1 oder F. In der Kategorie D, D1 ist die Bewilligung enthalten.
Schiffsführer der Ausweise (medizinische Gruppe 1 und 2)
A: Schiffe mit Maschinenantrieb, D: Segelschiffe, E: Schiffe besonderer Bauart, B: Beförderung von mehr als 12 Personen, C: Güterschiffe mit Maschinenantrieb
Untersuchungen
Umfang der Untersuchung
Dauer: ca. 30min
Untersuchungen
Umfang der Untersuchung
Dauer: ca. 60-90min
Das Resultat wird in der Form eines Gutachtens an die Behörde übermittelt.
Die Kosten werden nicht durch die Krankenkassen übernommen, sie gehen immer zu Ihren Lasten. Die Kosten für die verkehrsmedizinische Untersuchung richtet sich üblicherweise nach dem Aufwand. Es können zusätzliche Kosten, z.B. durch bestimmte Fachärzte (Bsp. Augenarzt) oder Laboruntersuchungen, anfallen.
Stufe 1: ca. 120.00 Franken
Stufe 2: ca. 150.00 Franken
Stufe 3: ca. 500.00 Franken
Wichtig: Für die verkehrsmedizinische Fahreignungsabklärung der Stufe 3 wird ein Kostenvorschuss in Höhe von 500.00 Franken erhoben. Dieser ist vor der Untersuchung zu leisten. Nach Abschluss des Gutachtens erhalten Sie eine detaillierte Rechnung, welche je nach Aufwand höher oder tiefer als der geleistete Kostenvorschuss sein kann. Die Differenz wird Ihnen zurückerstattet resp. in Rechnung gestellt. Bei rechtzeitigem Rückzug des Auftrages nach Terminvergabe fallen keine Kosten an und Sie erhalten den vollen Kostenvorschuss zurück. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen werden Ihnen 100.00 Franken in Rechnung gestellt.
Dr. med. Constantin J. Ahlbrand
Dr. med. Isabelle Auer-Bloetzer
Thanh Phuong Phan
Ewa Gonzalez